Der Termin für die Einschreibung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 ist 
am Donnerstag, 14.03.2024.
Am 18.01.2024 findet um 18.30 Uhr der Informationsabend für die Eltern der Vorschulkinder im Mehrzweckraum der Grund- und Mittelschule statt.  


Schulpflichtig sind

  • alle Kinder, die bis zum 30.06.2024 sechs Jahre alt sind
  • alle Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden

“Kann”-Kinder

  • Einschulungskorridor:
    bei Kindern, die zwischen dem 1.7. und 30.9. sechs Jahre alt werden, kann durch schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten (bis 22.03.2024) die Beginn der Schulpflicht um 1 Jahr nach hinten verschoben werden (Art. 37 BayEUG)
  • Wenn zu erwarten ist, dass ein Kind mit Erfolg am Unterricht teilnimmt

Jüngere Kinder

  • ! Kein Mindestalter!
  • Nötig sind:
    Antrag der Eltern
    Schulpsychologisches Gutachten
  • Kann bewilligt werden, wenn zu erwarten ist, dass ein Kind mit Erfolg am Unterricht teilnimmt

Die Entscheidung über die Nutzung des Einschulungskorridors muss der Schule schriftlich per Post oder Email bis spätestens 22.03.2024 vorliegen, ansonsten gilt das Kind als eingeschult.

Ein Zurückstellungsantrag ist also nur für Kinder notwendig, die vor dem 1. Juli sechs Jahre alt werden.


Eine Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgt in Ausnahmefällen nur dann, wenn ein Kind aller Voraussicht nach noch nicht am Unterricht teilnehmen kann. Die Gründe hierfür können in der körperlichen, geistigen, sozialen oder auch emotionalen Entwicklung liegen.

Die Zurückstellung ist spätestens vor dem Schulbeginn schriftlich zu beantragen und wird von der Schulleitung entschieden.


  • Die Kinder werden in Gruppen eingeteilt.
  • Jede Gruppe durchläuft gemeinsam mit mindestens zwei Lehrkräften (ein Spielleiter/eine Spielleiterin und ein Beobachter/eine Beobachterin) das „Schulspiel“ in den Bereichen:
    • Sprachlicher Bereich
    • Mathematischer Bereich
    • Motorischer Bereich
  • Die Eltern melden das Kind währenddessen im Raum E14 an.
  • Der Elternbeirat versorgt die wartenden Eltern mit Kaffee und Kuchen.

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich:

  1. Kopie der Geburtsurkunde 
  2. Bescheinigung der Einschulungsuntersuchung (diese Untersuchung wird in der Regel vom Gesundheitsamt Mühldorf im Kindergarten durchgeführt und kann nachgereicht werden) und der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
  3. Sorgerechtsbescheid (bei Alleinerziehenden)
  4. Informationsblatt des Kindergartens für die Grundschule (kann nachgereicht werden, falls noch nicht vorhanden)

Zusätzlich bringen Sie bitte Folgendes mit:

  1. Einverständnis Austausch Kindergarten / Schule
  2. Datenschutzerklärung Schule
  3. Freundezettel
  4. gegebenenfalls Antrag für die Mittagsbetreuung

Die Schulleitung und das Kollegium der Grundschule Gars am Inn freuen sich darauf, am Tag der Schuleinschreibung die Schulanfängerinnen und Schulanfänger und die Eltern kennenzulernen.

Wenn Sie Fragen zur Schulaufnahme oder zur Schulfähigkeit Ihres Kindes haben, melden Sie sich gerne bei uns!


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