Mit dem Übertrittszeugnis in der vierten Klasse entscheidet sich, welche erste weiterführende Schule Ihr Kind besucht. Allerdings:

“Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen.”
(Webseite des Kultusministeriums Bayern)


Die Übertrittsmöglichkeiten an Mittelschule, Realschule und Gymnasium sowie Informationen zum Probeunterricht und die Besonderheiten der einzelnen Schularten finden Sie in dieser Broschüre der Schulberatung im Landkreis Mühldorf:

Die Viertklasslehrkraft Ihres Kindes sowie die für unsere Grundschule zuständige Beratungslehrkraft unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen.


Wichtige Termine zum Übertritt im Schuljahr 2023/24

19. Januar 2024Zwischeninformation 4. Jahrgangsstufe
02. Mai 2024Übertrittszeugnis 4. Jahrgangsstufe
06. bis 10. Mai 2024 Anmeldung an der Realschule/ am Gymnasium:

Eignung für das Gymnasium:
2,33 (D, M, HSU)
Eignung für die Realschule:
2,66 (D, M, HSU)
Wird der Schnitt nicht erreicht, kann ein Probeunterricht an der Realschule bzw. am Gymnasium erfolgen.

Bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:
Ggf. ausgedrucktes Online-Anmeldeformular (vgl. Homepage der aufnehmenden Schule)
Übertrittszeugnis im Original
Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Ggf. Sorgerechtsbeschluss
Ggf. Passfotos
Probeunterricht
14. bis 16. Mai 2024
Dreitägiger Unterricht am Gymnasium / der Realschule in Deutsch und Mathematik. Aufnahme möglich bei mindestens Note 3 und Note 4.
Falls in Deutsch und Mathematik Note 4 => Aufnahme auf Antrag
Übertritt in die MittelschuleSiehe: https://www.vs-gars.de/uebertrittsregelungen/

Diese und weitere Informationen zu den Übertrittsregelungen nach der Grundschule und den Anschlussmöglichkeiten der einzelnen Schulabschlüsse finden Sie auch hier auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.


Nach oben scrollen