Übertrittsregelungen Mittelschule
nach der Jahrgangsstufe 5:
Realschule:
- in die Jgst. 5: Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50
- in die Jgst. 6: Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00 oder Aufnahmeprüfung
- in die Jgst. 7-9: Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00 oder Aufnahmeprüfung
Wirtschaftsschule:
- in die Jgst 7: Zwischenzeugnis D,M,E: Ø 2,66 oder Aufnahmeprüfung
- weitere Informationen und Übertrittsvoraussetzungen erhalten Sie unter:
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Gymnasium:
- in die Jgst. 5: Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00
- in die Jgst. 6: Aufnahmeprüfung
in den M-Zug
- M7: 2,66 und besser (D, M, E) oder Aufnahmeprüfung
- M8: 2,33 und besser (D, M, E) oder Aufnahmeprüfung
- M9: 2,33 und besser (D, M, E) oder Aufnahmeprüfung
- M10: qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) oder Aufnahmeprüfung (Ende Juli nach den Prüfungen)
Quelle und weiterführende Informationen unter:
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html