Übertrittsregelungen Mittelschule

nach der Jahrgangsstufe 5:

Realschule:

  • in die Jgst. 5: Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50
  • in die Jgst. 6: Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00 oder Aufnahmeprüfung
  • in die Jgst. 7-9: Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00 oder Aufnahmeprüfung

Wirtschaftsschule:

  • in die Jgst 7: Zwischenzeugnis D,M,E: Ø 2,66 oder Aufnahmeprüfung
  • weitere Informationen und Übertrittsvoraussetzungen erhalten Sie unter:

https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

Gymnasium:

  • in die Jgst. 5:     Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00
  • in die Jgst. 6:   Aufnahmeprüfung

in den M-Zug

  • ​M7: 2,66 und besser (D, M, E) oder Aufnahmeprüfung
  • M8: 2,33 und besser (D, M, E) oder Aufnahmeprüfung
  • M9: 2,33 und besser (D, M, E) oder Aufnahmeprüfung
  • M10: qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) oder Aufnahmeprüfung (Ende Juli nach den Prüfungen)

Quelle und weiterführende Informationen unter:
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html